1. Die Produkte werden ab Lager und auf Rechnung und Gefahr des Kunden geliefert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Bei der Lieferung bestimmt Xaro die Wahl des Transportmittels, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Die Lieferung erfolgt nur dorthin, wo die Transportmittel vernünftigerweise hingelangen können. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte dort in Empfang zu nehmen und sie sofort abzuladen. Wenn der Kunde dies nicht tut, gehen alle anfallenden Kosten zu seinen Lasten.

4. Erfolgt die Lieferung in mehreren Teilen, so gilt jede Einzellieferung als separates Geschäft. Dies mit allen rechtlichen Konsequenzen.

5. Wenn Lieferungen aus Gründen, die Xaro nicht zu vertreten hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, behält sich Xaro das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, ohne dass dies zu einer Schadensersatzpflicht von Xaro führt.

6. Rücksendungen werden ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Xaro nicht akzeptiert.